Zum Hauptinhalt springen

Hochsicherheitslabor – BSL-4-Labore

In BSL-4 Laboren wird mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 4 umgegangen, die schwerste Erkrankungen teilweise mit Todesfolge bei Mensch und Tier hervorrufen können und bei denen eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich ist. Aktuelles Beispiel ist der immer wiederkehrende Ebola-Erreger.  

Für Erreger der Risikogruppe 4 werden Laboreinrichtungen der Schutzstufe 4 (BSL-4) benötigt. Für solche Hochsicherheitslabore werden aus nationalen und internationalen Normen neben den für BSL-3 gültigen Anforderungen u.a. weitere nachstehende Anforderungen gestellt:

  • Separate Luft-, Wasser- und Stromversorgung
  • Alle Räume und Durchtritte von Ver- und Entsorgungsleitungen sind gasdicht und gegen Rückfluss zu sichern
  • Ausfallsicherer Betrieb
  • Besondere Zugangskontrollsysteme, Videoüberwachung und andere Sicherheitsmaßnahmen
  • Besondere hygienische Barriere, d.h. Personal- und Materialschleusen mit weiteren Anforderungen
  • Das begasungsfähige Labor muss von anderen Gebäudeteilen räumlich getrennt sein
  • Es gelten erhöhte Dichtheitsanforderungen, wie z.B. aus der Kanadischen Richtlinie
loader-gif