Hochsicherheitslabor – BSL-4-Labore
In BSL-4 Laboren wird mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 4 umgegangen, die schwerste Erkrankungen teilweise mit Todesfolge bei Mensch und Tier hervorrufen können und bei denen eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich ist. Aktuelles Beispiel ist der immer wiederkehrende Ebola-Erreger.
Für Erreger der Risikogruppe 4 werden Laboreinrichtungen der Schutzstufe 4 (BSL-4) benötigt. Für solche Hochsicherheitslabore werden aus nationalen und internationalen Normen neben den für BSL-3 gültigen Anforderungen u.a. weitere nachstehende Anforderungen gestellt:
- Separate Luft-, Wasser- und Stromversorgung
- Alle Räume und Durchtritte von Ver- und Entsorgungsleitungen sind gasdicht und gegen Rückfluss zu sichern
- Ausfallsicherer Betrieb
- Besondere Zugangskontrollsysteme, Videoüberwachung und andere Sicherheitsmaßnahmen
- Besondere hygienische Barriere, d.h. Personal- und Materialschleusen mit weiteren Anforderungen
- Das begasungsfähige Labor muss von anderen Gebäudeteilen räumlich getrennt sein
- Es gelten erhöhte Dichtheitsanforderungen, wie z.B. aus der Kanadischen Richtlinie