Sicherheits-Isolierbereiche
Isolierstationen der Klasse 3
Auf einer Isolierstation der Klasse 3 sind alle Zimmer mit einem Vorraum ausgestattet. Die Station selbst kann – wie eine Intensivstation – nur durch einen Schleusenraum betreten werden. Eine Isolierstation der Klasse 3 zeichnet sich aus durch:
- privates Bad und Toilette mit direktem Zugang vom Patientenzimmer
- Spender zur Händedesinfektion
- ausreichend Platz, um sich mit Schutzanzügen und Atemmaske zu bekleiden
- getrennte Entsorgung von Schutzkleidung und Maske
- Verriegelungsfunktion der Türen, Sperrfunktion
- Unterdruck im Patientenzimmer im Vergleich zum Korridor mit separater HEPA-Filtration für jedes Zimmer
- eine vom Rest des Krankenhauses komplett getrennte Station
- ein ebenso getrennter Diagnostik- und Behandlungsbereich
Sonderisolierstation (auch Hochisolierstation), Isolierstation der Klasse 4
Eine Sonderisolierstation (auch Hochisolierstation) oder Isolierstation der Klasse 4 ist eine Abteilung im Krankenhaus für Patienten mit hochansteckenden Infektionserkrankungen wie z.B. Ebola (viralem hämorrhagischen Fieber). Im Belegungsfall wird die Stationen entsprechend abgesperrt. Zugang für medizinisches Personal, die Ver- und Entsorgung erfolgt über spezielle Schleusensystem und Dekontaminationsduschen. In der Station wird eine Unterdruckregelung installiert. Abfall wird getrennt autoklaviert – für das Abwasser wird eine Inaktivierungseinrichtung vorgehalten. Eine Isolierstation der Klasse 4 berücksichtigt neben den o.a. Punkten an eine Klasse 3 weitere Anforderungen, wie:
- Dichtes Containment-Design, desinfektions- oder begasungsfähig
- Zugang nur mit einem desinfizierbaren und komplett dichten Schutzanzug sowie Maske
- Abwasser müssen thermisch oder chemisch desinfiziert werden.
- Abfälle müssen getrennt autoklaviert werden.