Tierhaltungen
Versuchstierhaltungen
Ähnlich wie in BSL-3/4 Laboren handelt es sich in diesen Tierhaltungen um Einschließung von Tieren, die mit Erregern der Risikogruppe 3 oder 4 kontaminiert sein können, so dass hier gesonderte Anforderungen erfüllt sein müssen:
- Eine geeignete Belüftung der Tierhaltungseinheit, inkl. der Realisierung eines Unterdrucks. Gem. GV-SOLAS sollen Versuchstierlaboratorien voneinander unabhängig klimatisiert sein. Die raumlufttechnischen Anlagen müssen so beschaffen sein, dass vorgegebene Werte für den Raumluftzustand selbstregelnd eingehalten werden können.
- Alle Oberflächen müssen dekontaminierbar und beständig gegen Desinfektionsmittel sein. Besondere Eignungen für Großtiere bei Türen, Wänden und Böden sind separat zu beachten.
- Es müssen Transferlösungen und Schleusen für Menschen, Tiere, Material und Proben vorhanden sein.
- Es gelten besondere Dichtheitsanforderungen, wie z.B. aus der kanadischen Biosafety Guideline oder aus der VDI 2083, Blatt 19.
SPF-Tierhaltung
Specific-pathogen-free (SPF, deutsch: spezifisch pathogenfrei) bezeichnet in der Versuchstierhaltung die Abwesenheit bestimmter Krankheitserreger (Pathogene). In SPF-Bereichen herrscht ein Hygienestatus, der diese Forderung sicherstellt. Das Personal betritt den Bereich über Schleusen, z.B. Luftduschen und darf sich nur mit Schutzkleidung in diesem keimarmen Milieu aufhalten um beispielsweise die Tiere zu versorgen oder Tiere für einen Versuch zu entnehmen. Dieser Bereich ist durch weitere Materialschleusen von der Außenwelt abgeschottet, für z.B. zuvor autoklavierte Käfige, Futtersäcke, Wasserflaschen. Im SPF-Bereich herrscht im Gegensatz zu einem infektiösen Bereich ein Überdruck.